Hausverwaltung Overhaus
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Gebäudemanagement
Gatjebogen 11 - D-26723 Emden
Service Hotline 04921 680369
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Impressum


Technisches / Kaufmännisches Gebäudemanagement von Wohn- und Gewerbeimmobilien
mit den Aufgabenbereichen

Auswahl von Mietern mit dem sich daraus ergebenden Abschluss und Kündigung von Mietverträgen.
Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
Durchführung des Mietinkassos der Grundmiete und der zulässigen Umlagen.
Geltendmachung des dem Vermieter zustehenden Pfandrechtes.
Festlegung und Führung der gesetzlich zulässigen Mietkautionen.
Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Wasserkostenabrechnungen einschließlich Festlegung der Verteilerschlüssel nach gesetzlich zulässigen Verfahren.
Durchführung aller zur Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen.
Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber Mietern und Pächtern, allen Behörden und Dienststellen, Banken und Sparkassen, Hypotheken- und Darlehnsgebern, Lieferanten, Handwerkern.
Abwicklung des Schriftverkehrs mit Mietern und Pächtern.
Aufstellung und Durchsetzung der Gebrauchsregelungen, Nutzungs- und Hausordnungen.
Abschluss, Kündigung und Wahrnehmung der Rechte und Pflichten von Versicherungsverträgen für das Objekt.
Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Miet- und Pachtobjektes notwendig sind.
Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie Räumungsklage und schließlich für die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers in Zusammenhang mit der Verwaltung des Vertragsobjektes. Zuziehung von Anwälten nach Absprache mit dem Auftraggeber.
Anlegen und laufende Führung ordnungsgemäßer Hausabrechnung (einschl. kaufmännischer Belegsammlung).
Pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Abgaben sowie der wiederkehrenden Leistungen. Ferner die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstigen Rechnungen und die Leistung anderer für die Hausbewirtschaftung notwendiger Ausgaben.
Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Hauseigentümer, Zuziehung technischer Berater.
Abnahme der ausgeführten Leistungen und Lieferungen sowie die Prüfung der entsprechenden Rechnungen.
Abschluss von Wartungsverträgen sowie Überprüfung der vertragsgemäß damit zu erbringenden Leistung.
Schriftliche Abrechnung gegenüber den Eigentümern hinsichtlich der Einnahmen nach Zahlungssoll, gezahlten Mieten und Umlagen sowie hinsichtlich der Ausgaben nach gezahlten Beträgen.
Jährliche für die Steuererklärung verwendbare Jahresabrechnung.